Entschuldigung bei Erkrankung
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Bitte verständigen Sie die Schule bzw. die Lehrkraft noch vor Unterrichtsbeginn:
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, aber auch Lehrkräfte anstecken. Um dies zu verhindern, greift das Bundesseuchengesetz vom 01.01.2001 ein. Das Gesetz bestimmt, dass ein Kind die Schule nicht besuchen darf
Wir bitten Sie, bei diesen Erkrankungen Ihres Kindes den Haus- bzw. Kinderarzt aufzusuchen. Er wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind die Schule besuchen darf. Bitte benachrichtigen Sie uns auch über die Diagnose, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt evtl. notwendige Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen (Meldepflichten!). Eine Ansteckung ist meist schon erfolgt, bevor die Symptome auftreten – manchmal nehmen Kinder und Erwachsene Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch die Familienmitglieder sind davon betroffen. Bitte informieren Sie darum ebenso den Arzt bzw. die Schule über eine evtl. Erkrankung von Geschwisterkindern. |